Allgemeine Geschäftsbedingungen TKüchen GmbH.

1. Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Küche (AGB Küche) regeln die Beziehung zwischen TKüchen GmbH und Ihren Kunden (Besteller bzw. Käufer). Die vorliegenden AGB Küche bilden integrierenden Bestandteil des zwischen den Kunden und TKüchen GmbH abgeschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt. Regelungen, die diese AGB Küche abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB Küche abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den AGB Küche im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Leistungen von TKüchen GmbH

Inhalt und Umfang der Leistungen von TKüchen GmbH ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot (insb. Leistungsbeschrieb inkl. Pläne). Änderungen und Ergänzungen, insbesondere ergänzende Zusicherungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Angebot und Angebotsunterlagen

Eine Offerte von TKüchen GmbH ist während 30 Tagen verbindlich, gerechnet vom Tage des Angebotes. Die Angebote, Zeichnungen, Beschriebe und Muster sowie übrige Teile des Angebotes von TKüchen GmbH bleiben ihr Eigentum. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Offert- und Vertragsunterlagen berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen zurückzugeben. Pläne, Offerten, Muster oder sonstige Vorschläge von TKüchen GmbH dürfen ohne Einwilligung nicht kopiert, vervielfältigt oder weiterverwendet werden. Besondere Detailprojektierungen im Beschrieb sind aufgrund einer Vereinbarung nach Aufwand oder Honorarprozenten zu entschädigen. Diese Entschädigung entfällt bei Auftragsvergabe an TKüchen GmbH nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Allfällige Musterelemente oder allfällige Attrappen für die funktionelle oder ästhetische Begutachtung, die über Handmustergrösse hinausgehen, sind nach Aufwand zu vergüten. TKüchen GmbH sind vom Kunden insbesondere Angaben zu machen über:

– die technischen Anforderungen gemäss den Empfehlungen der Fachverbände

– die zu verwendenden Materialien und deren Oberflächenbehandlung

– die bauphysikalischen Anordnungen (Schalldämpfung, Brandschutz, Wärmedämmung, usw.)

4. Preise

4.1. Kataloge und Listen

Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise sind frei bleibend, bzw. allfälligen Preisanpassungen unterworfen. Es gelten die Preise in der jeweiligen Offerte.

4.2. Offerten und Auftragsbestätigungen

An Offertpreise ist TKüchen GmbH längstens während 30 Tagen gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung, spätestens aber bis zum 31. März des folgenden Jahres erfolgt.

4.3. Regiearbeiten und Spesen

Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Tagesrapporten (oder Nachtragsbestätigungen) in Rechnung gestellt.

4.4. Mehrwertsteuer

Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so verstehen sich die Preise exkl. Mehrwertsteuer.

4.5. Änderung bestätigter Aufträge

Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

5. Lieferung und Bauabnahme

Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil oder auf die Baustelle. Bei anderen Lieferanten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko vollständig zulasten des Käufers. TKüchen GmbH bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig abgelehnt. Beinhaltet die Leistung von TKüchen GmbH auch den Einbau, erfolgt eine Bauabnahme gemäss Art. 157 ff. SIA.

6. Mitwirkungspflichten des Bestellers

Eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude des Kunden und die Sicherstellung einer ungehinderten Montage durch TKüchen GmbH muss durch den Kunden gewährleistet werden. Damit die Montage termingerecht erfolgen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

a) Trockene Wände

b) Fenster angeschlagen

c) Unterlagsböden bzw. Steinplattenböden verlegt, begehbar, freigeräumt und trocken

d) Installationen für elektrische Geräte, Gas und Wasser vorbereitet; Kabel eingezogen; Steckdosen für Dampfabzug; Kühlschrank, Geschirrspüler und Licht montiert

e) Mauerkasten für Abluftrohr versetzt

f) Baustelle ausserhalb der Arbeitszeit geschlossen (Verantwortung Kunde)

g) Allfällige weitere Voraussetzungen gemäss Projektbeschrieb Allfällige Nach- oder Mehrarbeiten, Wartelöhne, zusätzliche Spesen, etc., die aus Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen, sind separat zu vergüten.

TKüchen GmbH werden die allenfalls erforderlichen Gerüste, Baukräne, Aufzüge und Anschlüsse für Licht- und Kraftstrom kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Strom- und Wasserkosten gehen zu Lasten der Bauherrschaft. Müssen diese Einrichtungen durch TKüchen GmbH gestellt werden, ist dies gesondert zu vergüten. Für Montagematerial und Werkzeuge ist seitens des Bestellers ein geeigneter abschliessbarer Raum kostenlos zur Verfügung zu stellen.

7. Schalldämmende Montage

7.1. Die Schallschutzanforderungen und daraus abgeleitete Massnahmen bei der Küchenmontage werden vom Kunden beantragt und mit den Planungsfachleuten der TKüchen GmbH abgestimmt.

7.2. Erhöhte Anforderung nach SIA Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" bedeutet nicht zwingend eine schalldämmende Montage. Diese muss in jedem Fall ausdrücklich vereinbart werden. Die Mehrkosten für Schallschutzmassnahmen werden im Angebot von TKüchen GmbH definiert.

7.3. Die Ausführung der schalldämmenden Montage erfolgt nach den Richtlinien des Küchen-Verbandes oder mit schallschutztechnisch mindestens gleichwertigen Lösungen.

7.4. Auf Verlangen der Küchenfirma kann für schalldämmend montierte Küchen eine Zwischenabnahme (mit Protokoll) vorgenommen werden.

8. Übergang von Nutzen und Gefahr

Das Risiko geht mit Ablieferung der Ware bzw. – soweit ein Einbau erforderlich ist – mit Einbau auf den Kunden über (vorbehalten ist der Eigentumsvorbehalt gemäss Ziff. 14).

9. Gewährleistung / Garantie

9.1. Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist

Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung bzw. bei Bauabnahme zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen seit Lieferung bzw. Bauabnahme an TKüchen GmbH gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungspflicht an TKüchen GmbH gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige-/ und Rügepflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt. Die Gewährleistungspflicht beträgt 1 Jahr. Für auf Wunsch des Kunden gelieferte Drittprodukte gelten die Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.

9.2. Ausschluss

Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.

9.3. Wirkung

Bei fristgerecht gerügten Mängeln steht TKüchen GmbH insbesondere das Recht zur Nachbesserung zu. Darüber hinaus kann Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware gegen Rückführung derselben (Wandelung) in Frage kommen.

9.4. Installation/Montage

TKüchen GmbH lehnt jede Haftung aus mangelhaften Sanitär- und Elektroinstallationen ab. Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 59200, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CENVorgaben, des Brandschutzes und der örtlichen Vorschriften.

10. Haftung

TKüchen GmbH verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistung. TKüchen GmbH ist nicht haftbar für unverschuldete Verzögerung, bei Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden bzw. Besteller oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die ausreichende Versicherung auf der Baustelle (z.B. Diebstahlversicherung) verantwortlich. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ist ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt

Im Falle höherer Gewalt (z.B. Naturereignisse von besonderer Intensität, Streik) wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben; der Kunde hat diesfalls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

12. Retoursendungen

Die Rücknahme von Waren setzt das schriftliche Einverständnis von TKüchen GmbH voraus. Auf den Gutschriften für diese Warenrücknahme wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 10 %. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann in jedem Fall nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen.

13. Zahlungen

Alle Rechnungen sind ohne anders lautende Abmachung zahlbar wie folgt:

40% bei Auftragserteilung, sofort

40% bei Lieferung, sofort

20% nach Montage (Schlussrechnung), sofort

Mit Überschreitung dieser Fälligkeiten tritt ohne Mahnung der Verzug für den Gesamtbetrag ein (Verfalltag), und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich (mindestens aber 5 %). Rechnungen, die vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Versand beanstandet werden, gelten als anerkannt und genehmigt.

14. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von TKüchen GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von TKüchen GmbH erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er TKüchen GmbH mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Register gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

15. Rücktrittsrecht

Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen TKüchen GmbH zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von TKüchen GmbH werden sofort zur Zahlung fällig.

16. Änderungen der AGB KÜCHE

TKüchen GmbH behält sich die Änderung dieser AGB Küche jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt. Die Online-Publikation bzw. Mitteilung von Änderungen auf dem Zirkularweg gilt ausdrücklich als verbindliche Schriftform gemäss vorstehender Ziff. 1, Abs. 2.

17. Allgemeine rechtliche Vereinbarungen

Soweit nicht gesetzliche Bestimmungen Vorrang haben, gilt die folgende Rangfolge der vertraglichen Grundlagen:

a) Der individuelle Vertrag zwischen TKüchen GmbH und ihrem Kunden

b) Die vorliegenden AGB Küche

c) SIA Normen (soweit anwendbar, z.B. bei Einbau)

d) Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes sind nicht anwendbar.

Gerichtsstand ist Zürich. Es steht TKüchen GmbH frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung zuständigen Gericht zu belangen.

September 2013 TKüchen GmbH